… von Immobilien aller Art für Eigentümer und Vermieter

Wohnungseigentumsgesetz – Verwaltung (WEG)

  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten-/ Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/ Teileigentum
  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum
  • Der Status enthält die Angaben über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontenstände
  • Einsicht in Unterlagen der Abrechnung: Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeit – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Büro der Verwaltung und vor der Eigentümerversammlung zur Verfügung
  • Durchführung einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt
  • Sofern die Versammlung nichts anders beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse

 

Mietverwaltung

  • Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen, die Neuvermietung einschließlich Mietersuche, die Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern, die Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel, die Entgegennahme und Anlage von Mietkautionen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie deren Abrechnung nach Beendigung des Mietverhältnisses
  • Einziehung der Mieten und Betriebskosten, die Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietern, ggf. die Beitreibung rückständiger Zahlungen, gerichtliche Geltendmachung von Rückständen hat der Hausverwalter in Abstimmung mit dem Auftraggeber einem Rechtsanwalt zu übertragen, gleiches gilt für Kündigungsprozesse
  • Einzug der Miete oder eines Nutzungsentgeltes oder sonstiger mit dem Objekt zusammenhängenden Zahlungen auf einem besonderen Konto, getrennt vom sonstigen Vermögen des Verwalters
  • Nach Vorlage der notwendigen Belege und Bankauszüge wird eine rechtssichere Abrechnung der Nebenkosten zeitnah erstellt, diese wird dem Auftraggeber zur weiteren Verwendung in ausgedruckter und archivierter Form übermittelt
  • Technische Objektbetreuung durch einen geeigneten und professionellen Hausmeister – Service