1. Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Auftraggeber kommt ein Maklervertrag mit dem zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

2. Vertraulichkeit

Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich. Angaben in Exposes und sonstige Informationen beruhen ausschließlich aus erteilten Auskünften des Auftraggebers. Eine Haftung und Prüfung der Angaben auf deren Richtigkeit wird hierfür nicht übernommen. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Unsere Informationen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Jede Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist untersagt. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ohne unsere Einwilligung ein notarieller Kaufvertragsabschluss mit einem Dritten zu dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, der nach dem Inhalt des Maklervertrages provisionspflichtig wäre, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision auf der Grundlage des Vertrages zu ersetzen.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

3. Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits bekannt, ist er nach Zugang innerhalb von acht Tagen verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen und zu belegen.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.

4. Provisionsanspruch

Unser Honoraranspruch entsteht, sobald ein rechtswirksamer notarieller Kaufvertragsabschluss aufgrund unseres Nachweises und / oder durch unsere Vermittlung zustande kommt.
Die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist hierfür ausreichend.

Der Honoraranspruch wird nicht dadurch berührt, dass der notarielle Kaufvertragsabschluss zu anderen als den ursprünglich angebotenen Konditionen abgeschlossen wird oder über ein anderes Objekt zustande kommt, dass im Eigentum der von uns nachgewiesenen Vertragspartei steht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine wirtschaftliche Identität zwischen der von uns angebotenen Vertragsgelegenheit bzw. ein gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt einem notariellen Kaufvertragsabschluss ein Mietvertrag geschlossen wird.

Der Anspruch einer Provision entsteht auch dann, wenn statt einem Verkaufsobjekt Geschäftsanteile an der Gesellschaft erworben werden, in deren Eigentum das Objekt steht.

Die Honorarforderung wird mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig als Nachweis- oder Vermittlungsmakler tätig zu werden.

Sofern der Auftraggeber während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt, den zugrundeliegenden Maklervertrag kündigt, mit Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrages durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert, ist er zum Ersatz der vergeblich aufgewendeten Auslagen sowie des hieraus entstandenen Zeitaufwandes des Maklers verpflichtet.

5. Honorarbestimmungen

Wird ein notarieller Kaufvertragsabschluss geschlossen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über einen solchen Vertrag zu informieren. Er verpflichtet sich, Auskunft über den Inhalt des geschlossenen Vertrages zu geben.
Dies betrifft insbesondere den Namen und die Anschrift der anderen Vertragspartei, Angaben zum Vertragsobjekt sowie vereinbarte Preise und sonstige Bedingungen.
Eine Vertragsabschrift ist bei Aufforderung zu übersenden.

6. Honorarbestimmungen

Im Erfolgsfalle hat der Auftraggeber dem Makler eine Courtage nach den allgemeinen ortsüblichen Provisionssätzen zu zahlen, soweit keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

7. Haftung / Schadenersatz

Für die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers übernehmen wir keine Haftung. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die nicht auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten beruhen, sind ausgeschlossen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die gegenseitigen Verpflichtungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Maklers.

9. Wirksamkeit der AGB

Die Gültigkeit dieser AGB und seiner Bestimmungen wird im übrigen durch eine etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen nicht berührt. An Stelle von nichtigen Bestimmungen sind die Vertragspartner verpflichtet, solche Regelungen zu treffen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung am nächsten kommen. Kommt eine solche Reglung nicht zustande, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Andere AGB gelten nur dann, wenn diese durch uns schriftlich anerkannt werden.

10. Schlussbestimmungen

Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Auftraggeber in Empfang.
Es gilt ausschließlich die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.